Das Ziel der DPSG ist es, Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu mündigen, selbstbewussten und glücklichen Menschen zu begleiten und zu unterstützen. Eine wichtige Voraussetzung ist hierfür, allen Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum anzubieten, in dem sie sich wohlfühlen, ausprobieren und wachsen können. Gewalt jeglicher Art hat in der DPSG keinen Platz. Um dies gewährleisten zu können, braucht es auch die Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
Grenzachtender Umgang in der DPSG Freiburg
Auf der Frühjahrs-Diözesanversammlung 2016 wurde im Diözesanverband der DPSG Freiburg ein Konzept zur Gewaltprävention beschlossen.
Zentral ist dabei, eine Kultur der Grenzachtung zu schaffen und für einen grenzachtenden Umgang zu sensibilisieren. Dies soll gelingen, indem
- alle Leiter*innen eine Schulung zum Thema „Grenzachtender Umgang“ besucht haben,
- die Kinder und Jugendlichen unseres Verbandes ihre Rechte kennen und in diesen gestärkt werden und
- die Stämme, Bezirke sowie die Diözesanebene ihre Standards regelmäßig reflektieren und kontinuierlich weiterentwickeln.
Das Diözesanbüro der DPSG Freiburg bietet mit unserer Bildungsreferentin Klara Zimper eine erste Anlaufstelle bei
- Fragen, Vermutungen und Vorfällen von sexualisierter, körperlicher oder psychischer Gewalt
- bei der Erstellung oder Überarbeitung der Schutzkonzepte oder
- bei Anfragen zu Präventionsschulungen und Gruppenstunden, die zu diesem Thema gestaltet werden sollen.
Darüber hinaus gibt es für die KJA der Erzdiözese Freiburg ein Gremium an Ansprechpersonen, die ebenfalls Ansprechpartner*innen für Fragen rund um das Thema sexualisierte Gewalt sind und beispielsweise auch das Ferientelefon in den Pfingst- und Sommerferien übernehmen.
Weiterführende Informationen sind auf der Homepage der DPSG-Bundesebene zu finden Prävention DPSG Bundesebene, auf der Homepage zur Prävention in der Erzdiözese Freiburg oder auf den Seiten der KJA Freiburg zu finden.
Vereinbarungen nach § 72a SGB VIII
Im Januar 2012 ist in Deutschland außerdem das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern, was auch den Zielen der DPSG entspricht. Das BKiSchG sieht vor, dass bei bestimmten Tätigkeiten in der Jugendarbeit keine Mitarbeiter*innen eingesetzt werden, die wegen klar benannten Straftaten (Sexualstraftaten i.S.d. § 72a des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)) verurteilt sind. Aus diesem Grund müssen die Mitarbeiter*innen, die diese Tätigkeiten ausüben, ein erweitertes Führungszeugnis der dafür zuständigen Person vorlegen. Das BKiSchG sieht eine Vorlagepflicht für erweiterte Führungszeugnisse vor allem für hauptamtlich beschäftigte Personen in der Jugendarbeit vor. Für ehren- und nebenamtliche tätige Personen in der Jugendarbeit hängt die Vorlagepflicht von Art, Umfang und Intensität der Tätigkeit ab. Der § 72a SGB VIII sie vor, dass die Jugendämter (öffentliche Träger der Jugendhilfe) mit den freien Trägern der Jugendhilfe (Jugendverbände, Kirchen, Vereine) verbindliche Regelungen treffen müssen, damit einschlägig vorbestrafte Personen von der Kinder- und Jugendarbeit ausgeschlossen werden. Deswegen müssen hauptamtlich Beschäftigte und neben- und ehrenamtlich bei bestimmten Tätigkeiten durch ein erweitertes Führungszeugnis nachweisen, dass sie nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen und Kindern vorbestraft sind (§ 72a Abs. 4 SGB VIII). (Quelle: BDKJ Freiburg, Abruf: 30.08.2019)
Hier erhältst du nun die auf die DPSG zugeschnittenen Informationen und Vereinbarungen zu dem Thema:
- DPSG Freiburg Vereinbarung nach §72a SGB VIII
- Infoschreiben zum Erweiterten Führungszeugnis
- Vereinbarung für Stämme
Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt im DPSG DV Freiburg
Institutionelles Schutzkonzept des DPSG DV Freiburg
Auf der Herbst-Diözesanversammlung 2024 wurde das Institutionelles Schutzkonzept DV Freiburg beschlossen. Dieses Konzept wurde in einem einjährigen Prozess auf Grundlage einer Risiko- und Potenzialanalyse entwickelt und diskutiert. Dabei wurden Richtlinien der Erzdiözese Freiburg und der DPSG Bundesebene berücksichtigt. Das ISK umfasst alle Maßnahmen zur Prävention und Intervention gegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene im DPSG DV Freiburg.
Das ISK des DV Freiburgs gilt für alle Veranstaltungen und Aktionen, die auf der Diözesanebene stattfinden. Bezirke und Stämme können sich diesem ISK nicht anschließen.
Muster-ISK für Stämme und Bezirke im DPSG DV Freiburg
Die ISK-AG, bestehend aus Lena Böhme, Philipp Körnchen, Monika Becker (Schnoog) und Georg Wurst, entwickelte in Begleitung der Bildungsreferentin in den letzten 1 1/2 Jahren eine Arbeitshilfe zur Erstellung eines Schutzkonzeptes für Stämme und Bezirke. Dieses Muster-ISK findet ihr hier:
Muster-ISK für Stämme im DPSG DV Freiburg
Muster-ISK für Stämme im DPSG DV Freiburg (Word-Format)
Wenn ihr als Stamm euch noch unsicher seid, ob ihr ein eigenes Schutzkonzept schreiben möchtet oder euch dem Institutionellen Schutzkonzept eurer Seelsorgeeinheit vor Ort anschließen könnt, dann nehmt gerne Kontakt mit Klara aus dem Diözesanbüro auf.
Für den Fall, dass ihr euch dem ISK der Seelsorgeeinheit anschließen möchtet, findet hier hier eine Checkliste zur Absprache mit der Kirchengemeinde:
checkliste-absprachen-jugendverbaende-kirchengemeinde
In jedem Fall empfehlen wir euch die Auseinandersetzung mit den Themen zur Prävention gegen sexualisierter Gewalt, in dem ihr zunächst eine Risiko- und Potenzialanalyse in eurem Stamm durchführt. Hierzu könnt ihr die Fragebögen Risiko- und Potenzialanalyse nutzen.
Darüber hinaus findet ihr auf dem ISK-Infoblatt alle notwendigen Informationen auf einen Blick. Bei Fragen zum ISK für Stämme und Bezirke könnt ihr gerne auf die AG-Mitglieder oder Klara aus dem Diözesanbüro zukommen.
weitere hilfreiche Materialien zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt
- Erklärung zum grenzachtenden Umgang und Verhaltenskodex
- Beantragung und Nachweis erweitertes Führungszeugnis
- Handlungsleitfaden bei Vermutungen von sexualisierter Gewalt
- Leitbild gegen sexualisierte Gewalt
Kontakt
Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich jederzeit gerne an mich wenden: