Der Diözesanvorstand wird von der Diözesanversammlung, d.h. von den Vertreter*innen der Bezirke und Stufen, für eine Amtszeit von jeweils 3 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist mehrmals möglich. Das Vorstandsamt muss paritätisch besetzt sein und von einem*r geistlichen Leiter*in (einem*r Kurat*in) begleitet werden. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Diözesanverbandes und er steht der Diözesanleitung vor.

Du erreichst den Vorstand unter .