aus der Satzung der DPSG vom Juni 2022:

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Die Diözesanversammlung
17. Zur Diözesanversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
– der Diözesanvorstand,
– die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe,
– die Mitglieder der Bezirksvorstände oder sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme gliedert, die Mitglieder der Stammesvorstände und
– jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen Altersstufen.
Die Stimmen der Diözesanleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der Diözesanversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Diözesanvorstands haben in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der besetzten Ämter, nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder, ausgegangen.

18. Mit beratender Stimme gehören zur Diözesanversammlung:
– die Fachreferent*innen der Diözesanleitung,
– die*der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit,
– jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate,
– zwei Mitglieder des Rechtsträgers,
– ein Mitglied der Bundesleitung,
– ein*e Vertreter*in des Diözesanvorstands des BDKJ,
– ein*e Vertreter*in des Rings deutscher Pfadfinder*innenverbände e . V. (rdp) im Bundesland,
– ein Mitglied des Freunde- und Fördererkreises der DPSG im Diözesanverband,
– ein*e Vertreter*in der anerkannten Siedlungen im Diözesanverband, sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme gliedert und
– die*der hauptberufliche Geschäftsführer*in und die hauptberuflichen Referent*innen der Diözesanleitung.
Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiter*innen bei Personalfragen über den Diözesanvorstand.

19. Die Diözesanversammlung findet einmal im Jahr statt. Darüber hinaus ist eine Diözesanversammlung einzuberufen, wenn der Diözesanvorstand oder die Diözesanleitung es beschließen oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung beantragen.

20. Die Diözesanversammlung wird vom Diözesanvorstand einberufen und geleitet.

21. Die Diözesanversammlung hat folgende Aufgaben:
– die Wahl der Mitglieder des Diözesanvorstands,
– die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüfer*innen,
– die Entgegennahme des Arbeitsberichts der Diözesanleitung und die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands,
– die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichts der Kassenprüfer*innen, falls kein Rechtsträger vorhanden ist, oder die Entgegennahme des Berichts des Rechtsträgers,
– die Beratung des Jahresprogramms des Diözesanverbands und die Beschlussfassung über besondere Unternehmungen des Diözesanverbands,
– die Festlegung der Grenzen der Bezirke; sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme gliedert, die Festlegung der Stammesgrenzen und
– die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Diözesanverbands, die nach dieser Satzung oder einer Ergänzungsregelung nicht in die Zuständigkeit des Diözesanvorstands oder der Diözesanleitung fallen.

 

Herbst-DV 2023

Die Herbst-DV 2023 findet vom 24.– 26. November 2023  in Heiligkreuzsteinach statt.


Frühjahrs-DV 2023

Die Frühjahrs-DV 2023 fand am 13. Mai 2023 in Karlsruhe statt.

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Herbst-DV 2022

Die Herbst-DV 2022 fand vom 25.– 27. November 2022 im Baden-Powell-Haus in Gengenbach statt.

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