Wir helfen dir dabei, an Zuschüsse für Zeltlager, Freizeiten, internationale Begegnungen, Aktionen und Bildungsangebote zu kommen. Aber auch sonst gibt es Möglichkeiten auf Vergünstigungen, z.B. bei der Bahn, in Jugendherbergen und durch Beitragsermäßigungen für Kinder aus finanziell schwächer gestellten Familien.
Zuschüsse
Über den Landesjugendplan (LJP) können Gruppierungen der DPSG in verschiedensten Bereichen finanzielle Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg bekommen. Das Land unterstützt damit die ehrenamtliche Jugendarbeit in Gruppen und Verbänden. Die Antragsstellung erfolgt über den Ring deutscher Pfadfinderverbände-Baden-Württemberg (rdp-BW).
Die Zuschuss-Anträge und -Verwendungsnachweise müssen über das Web-Programm “oaseBW” abgewickelt werden. Für den Zugang (Stammes- bzw. Bezirkszugang) benötigst Du einen Authorisierungs-Code (Auth-Code). Diesen erhältst Du über die RdP-Geschäftsstelle. Sende hierfür eine Mail an . Anschließend kannst Du Dich mit dem Auth-Code auf der Webseite von oaseBW registrieren. Hilfe zum Web-Programm gibt es als Handbuch auf oaseBW und der rdp-Homepage.
Hinweise
- Seit 01.01.2022 gilt eine neue Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums. Weitere Infos und FAQs findest Du auf der Webseite des Jugendarbeitsnetzes Baden-Württemberg/Landesjugendplan.
- Die Antragsteller*innen sind für die Angaben auf dem Verwendungsnachweis verantwortlich und bestätigen deren Richtigkeit durch die rechtsverbindliche Unterschrift. Das Mitsenden der Teilnehmer*innenliste entfällt. Wir empfehlen daher, alle Zuschussunterlagen – inkl. der Teilnehmer*innenliste! – in einem separaten Zuschussordner im Stamm/Bezirk abzulegen. Somit können die Unterlagen jederzeit bei einer Prüfung vorgelegt und eingesehen werden.
Für die Aufbewahrung der LJP-Zuschussunterlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren! (Zur Info: Für die Belege gilt weiterhin die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Buchhaltungsunterlagen von 10 Jahren!) - Bei der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen werden auch die Teilnehmer*innen aus anderen Bundesländern bezuschusst, solange die Anzahl der Teilnehmer*innen aus Baden-Württemberg überwiegt!
Zuschuss-Titel
Die ausführliche Beschreibung und sämtliche Informationen zur Beantragung der einzelnen Landesjugendplan-Zuschüsse findest Du auf der Webseite des rdp bzw. direkt über die nachfolgenden LINKs.
LJP-Zuschüsse gibt es für
- Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen
z.B. für Modulkurse, Woodbadgekurse, Leiter*innenschulungen zu verschiedenen Themen - Themenorientierte Bildungsmaßnahmen
z.B. für Jugendbildungsmaßnahmen zu politischen, sozialen, ökologischen, technologischen oder musisch-kulturellen Themen - Abgrenzung/ Unterschied der Zuschuss-Titel Aus- und Fortbildung Jugendleiter*innen UND Themenorientierte Bildungsmaßnahmen
- Förderung von Pädagogischen Betreuungspersonen z.B. bei Freizeiten, Zeltlagern, etc.
- Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten
Zuschuss für Teilnehmer*innen aus finanzell schwächer gestellten Familien bei Freizeiten und Zeltlagern - Zeltmaterial und Reparaturen werden nicht mehr über einen eigenen Fördertitel bezuschusst!
Zur Anschaffung von Zeltmaterial, Küchenmaterial, etc. dürfen aus den erhaltenten LJP-Zuschüssen des Fördertitels “Pädagogische Betreuungspersonen” Rücklagen gebildet werden. (siehe obigen Fördertitel) - oaseBW
- oaseBW Online-Antrags- und Statistik-Eingabe-Programm für den Landesjugendplan Baden-Württemberg
- Richtlinien und Arbeitshilfe zum Landesjugendplan
weitere Zuschusstöpfe
- Internationale Jugendbegegnungen z.B. für Austauschtreffen/ Begegnungen von Stämmen aus verschiedenen Ländern
- Übersicht Zuschusstöpfe (z.B. Kirchlicher Jugendplan, Kreis- und Stadtjugendring, etc.)
Wenn du Fragen hast, kannst du dich jederzeit gerne an mich wenden:
- Finanzen
- Zuschüsse
- Versicherungen
- Landesjugendplan
- Hausmanagement BP-Haus
Anträge
Das Diözesanbüro unterstützt dich gerne bei Anträgen zu den Themen Beitragsermäßigung, Freistellung (Sonderurlaub), Bahnrabatten und Ausweise für Gruppen in deutschen Jugendherbergen:
Beitragsermäßigung
Wenn du für ein Mitglied deines Stammes eine Beitragsermäßigung beim DPSG-Bundesamt beantragen möchtest, kannst du den Antrag auf Beitragsermäßigung hier runterladen, ausfüllen und ins Diözesanbüro schicken. Wir leiten ihn dann für dich weiter. Du kannst uns den Antrag auch digital ohne Unterschrift, nur mit Namen des Vorstands und von dessen E-Mail-Account aus zuschicken.
Antrag auf Freistellung
Für Kurse, Freizeiten und Lager, an denen du als als Teamer*in beteiligt bist, kannst du dich von deinem*r Arbeitgeber*in freistellen lassen. Früher nannte sich das “Freistellungsgesetz” ganz einfach “Sonderurlaubsgesetz”. Du kannst dich für max. 10 Tage im Jahr freistellen lassen, Azubis und Minderjährige nur 5 Tage im Jahr.
Jugend-Leiter-Card (Juleica)
Die Beantragung einer Juleica – und auch deren Verlängerung – erfolgt online über die Webseite www.ljrbw.de/juleica. Eine detaillierte Anleitung dazu findest du hier.
Vergünstigungen bei der Bahn
Mit einer gültigen Juleica erhältst du eine Ermäßigung von 26,00 € beim Kauf einer BahnCard. Fülle dazu das Antragsformular aus und schicke es an das Diözesanbüro. Nach einer Bearbeitung durch das Diözesanverband und den RdP bekommst du den Gutschein direkt zugeschickt.
Detaillierte Infos zu Vergünstigungsmöglichkeiten bei der Bahn erhälst du auch auf der Webseite des DPSG-Bundesamtes.
Gruppenausweis für Jugendherbergen
Mit dem Antragsformular kannst du im Diözesanbüro einen Ausweis für Gruppenleiter*innen für die deutschen Jugendherbergen (DJH) beantragen. Du erhältst dadurch entsprechende Vergünstigungen.
Kontakt
Wenn du Fragen hast, kannst du dich jederzeit gerne an mich wenden:
- das Baden-Powell Haus in Gengebach belegen
- Freistellung für einen Kurs oder eine Freizeit beantragen
- an einem WBK teilnehmen
- euch für eine Veranstaltung anmelden
- DPSG-Ausweise, Juleica, und ermäßigte Bahncard