Hier möchten wir kurz auf die verschiedenen Zuschussmöglichkeiten zur Finanzierung eurer Zeltlager, Freizeiten, Leiter*innenrunden-Wochenenden (mit Bildungscharakter) und anderer Aktionen hinweisen. Die Zuschüsse werden für Aktionen im Jugendbereich gewährt und stehen euch zu. Bitte nutzt sie! Gerade in Zeiten von immer größeren Einsparungen im Bereich öffentlicher Gelder, sollten diese Mittel im Hinblick auf Bestandserhaltung abgerufen werden. So wird die Notwendigkeit der Mittel zur Finanzierung von Jugend- und Erholungsmaßnahmen aufgezeigt. Außerdem wird die Stammeskasse hierduch wieder für neue Aktionen und Unternehmungen gefüllt. Bei einigen Zuschüssen muss im Vorfeld ein Antrag gestellt werden. Diese sind mit einem Sternchen * markiert.
Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
- Internationale Begegnungen (KJP) *1
- Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW) *1
- Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW) *1
Abgabefristen für Anträge beim Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
*1 Anträge auf Förderung der internationalen Maßnahmen werden beim dpsg-Bundesamt gestellt, das auch Beratung und Informationen zur Antragstellung und Abrechnung bietet. Daher bitte die Fristen auf der Hompage nachlesen oder telefonisch im dpsg-Bundesamt erfragen. Infos und Kontakt unter www.dpsg.de unter Verbandsleben/ Themen/ International/ Fördermittel Anträge.
Landesjugendplan (LJP)
- Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen (z.B. Modulkurse, Woodbadgekurse, Leiter*innenschulungen zu verschiedenen Themen)
- Themenorientierte Bildungsmaßnahmen (z.B. Jugendbildungsmaßnahmen zu politischen, sozialen, ökologischen, technologischen, musisch-kulturelle Themen)
- Förderung von pädagogischen Betreuungspersonen (z.B. bei Jugenderholungsmaßnahmen, Freizeiten, Zeltlagern)
- Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten
Abgabefristen für Anträge beim Landesjugendplan
Die Landesjugendplan-Zuschüsse müssen über den rdp (Ring deutscher Pfadfinderverbände) in oaseBW beantragt werden!
Bei Nichteinhaltung der 4-Wochen-Abgabefristen besteht kein Rechtsanspruch auf Zuschuss. Wenn jedoch am Jahresende noch Gelder im Zuschusstopf vorhanden sind, werden diese auch ausbezahlt. Daher grundsätzlich alle Maßnahmen abrechnen!
Allgemeine Informationen zu den Zuschüssen findest du auf der Webseite des rdp-BW unter www.rdp-bw.de.
Die aktuellen Zuschussquoten, weitere Informationen und Broschüren des Landesjugendplans über die verschiedenen Förderprogramme, erhältst du unter www.jugendarbeitsnetz.de.
Kreis- und Stadtjugendring
- Freizeiten / Erholungsmaßnahmen
- Gruppenleiter*innenkurse
- Material
Abgabefristen für Anträge beim Kreis- und Stadtjugendring
Informationen bitte direkt im Kreis-/ Stadtjugendringbüro oder im Dekanatsjugendbüro erfragen, da Kriterien und Fristen, falls überhaupt vorgegeben, von Kreis zu Kreis bzw. Stadt zu Stadt verschieden sind.
Informationen erhältst du im Kreis- und Stadtjugendringbüro (für den Kreis Breisgau-Hochschwarzwald unter www.kjr-bhs.de) und im Dekanatsjugendbüro.
Kirchlicher Jugendplan
- Geschlossene Maßnahmen in Deutschland
- Geschlossene Maßnahmen im Ausland *)
- Freizeit / Maßnahmen mit religiösen Elementen
- Sonstige Maßnahmen auf Dekanatsebene
Abgabefristen für Anträge und Verwendungsnachweise beim Kirchlichen Jugendplan
Der Verwendungsnachweis (Vordruck Nr. 12) muss bei allen Maßnahmen spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme beim Kirchlichen Jugendplan eingehen.
*) Ein Antrag ist nur für “Geschlossene Maßnahmen im Ausland” 8 Wochen vor Beginn zu stellen.
Informationen erhältst du auf der Webseite der Servicestelle Zuschüsse im Erzbischöflichen Seelsorgeamt in Freiburg.
Jugendstiftung Baden-Württemberg
Bezuschusst werden Projekte in der Jugendarbeit, die durch andere Töpfe nicht gefördert werden und die „etwas Neues“ versuchen. Infos unter www.jugendstiftung.de.
Kontakt
Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich jederzeit gerne an mich wenden: