Ihr plant einen internationalen Jugendaustausch? Dann nutzt die Möglichkeiten der finanziellen Förderung eurer Maßnahme! Sendet hierzu bis 1. Dezember (des Vorjahres!) eine Voranmeldung an das DPSG-Bundesamt bzw. nehmt mit dem Bundesamt bezüglich der Antragsfristen Kontakt auf.
Internationale Jugendarbeit soll die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten, den Erfahrungsaustausch von Fachkräften der Jugendarbeit sowie die Zusammenarbeit der Träger der Kinder- und Jugendhilfe über die Grenzen hinaus ermöglichen. Bei Begegnungen mit Pfadfinder*innen im Ausland werden diese Kriterien größtenteils erfüllt. Auf einem gemeinsamen Lager oder Hike wird der Alltag gemeinsam gestaltet, man lebt zusammen und lernt so den anderen und dessen Kultur kennen.
Euch fehlt noch die passende Partnergruppe im Ausland? Kontakt zu Gruppen im Ausland vermittelt im Bundesamt das Referat Internationales. Wenn die Partnergruppe gefunden ist, könnt ihr mit der Suche nach der geeigneten Förderquelle beginnen.
Förderquellen sind z.B. der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) und diverse Sonderprogramme u.a. für den bilateralen Jugendaustausch mit Frankreich, Polen, Tschechien, Israel und Russland. Allerdings gelten hier unterschiedliche Antragsfristen, welche zum Teil sogar vor dem 01. Dezember des Vorjahres liegen! Diese Fristen sind verbindlich, d.h. nur fristgerecht eingegangene Anträge können bei der Planung der Mittelvergabe berücksichtigt werden! Deshalb schnellstmöglich prüfen, welche Fördermittel für euch in Frage kommen und wann die Anträge hierfür vorliegen müssen.
Sämtliche Informationen zu internationalen Begegnungen (Antragsfristen, Förderanträge, Verwendungsnachweise) bekommt ihr im DPSG Bundesamt bei Bärbel Thomas. Sie kennt die genauen Fristen und hilft euch bei den Anträgen gerne weiter. Um wichtige Infos im Vorfeld zu erhalten, und somit Zeit & Arbeit zu sparen, kann sich ein kurzer Anruf lohnen.
Tel.: 0 21 61 91 82 38 51/ E-Mail: oder |
Tipps
Besonders empfehlenswert ist die Arbeitshilfe “Internationale Begegnungen” des Diözesanverbands Köln. Diese kannst Du über den Link www.dpsg-koeln.de herunterladen.
Nicht vergessen: Auslandsversicherung abschließen! Um den Gültigkeitsbereich der im Beitrag eingeschlossenen Grundversicherung über Deutschland hinaus auszuweiten, ist diese Zusatzversicherung nötig. Diese gibt es z.B. beim offiziellen DPSG-Versicherer ecclesia und beinhaltet eine Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Nähere Informationen erhält man auf der Seite des DPSG-Bundesamts.
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