- Wir helfen dir dabei, an Zuschüsse für Zeltlager, Freizeiten, internationale Begegnungen, Aktionen und Bildungsangebote zu kommen. Aber auch sonst gibt es Möglichkeiten auf Vergünstigungen, z.B. bei der Bahn , in Jugendherbergen und durch Beitragsermäßigungen für Mitglieder aus finanziell schwächer gestellten Familien.
Zuschüsse
Über den Landesjugendplan können Gruppierungen der DPSG in verschiedensten Bereichen finanzielle Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg bekommen. Das Land unterstützt damit die ehrenamtliche Jugendarbeit in Gruppen und Verbänden.
Hinweise
- Alle Anträge und Verwendungsnachweise müssen über das Web-Programm „oaseBW“ abgewickelt werden. Du benötigst hierfür einen separaten Zugang für deinen Stamm bzw. Bezirk. Den Zugang erhältst du über die Webseite des rdp Baden-Württemberg www.rdp-bw.de unter der Rubrik Landesjugendplan/ Links/ oaseBW. Beachte: Zuvor musst Du in der RdP Geschäftsstelle einen Authorisierungs-Code (Auth-Code) anfordern. Sende hierfür eine Mail an . Hilfe zum Web-Programm gibt es als Handbuch in oase-BW und auf der rdp-Homepage.
- Die Verwendungsnachweise wurden mit rechtsverbindlichen Texten ergänzt , wodurch das Mitsenden einer Teilnehmenden- bzw. Betreuerliste entfällt. Die Antragsteller sind für alle Angaben auf den Verwendungsnachweisen verantwortlich und bestätigen deren Richtigkeit durch die rechtsverbindliche Unterschrift auf dem Verwendungsnachweis.
- Seit 2019 werden bei Jugendleiterlehrgängen auch die Teilnehmer*innen aus anderen Bundesländern bezuschusst, solange die Anzahl der Teilnehmer*innen aus Baden-Württemberg überwiegt!
Zuschuss-Titel
Nachfolgend sind die einzelnen Zuschuss-Titel aufgeführt. Reinschauen lohnt sich und macht sich bezahlt! Durch Anklicken der Zuschuss-Titel erhältst du sämtliche Informationen und eine ausführliche Beschreibung zur Beantragung der Gelder.
Zuschüsse gibt es für:
- Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung (Projekte zu einem bestimmen Thema)
Beachte: Für diesen Zuschuss gibt es eine Antragsfrist. Abgabetermin: 20. Januar! - Seminare der außerschulischen Jugendbildung, z.B. Jugendbildungsseminare zu politischen, sozialen, ökologischen Themen
- Internationale Jugendbegegnungen, z.B. Austauschtreffen von Stämmen verschiedener Länder
- Lehrgänge für Jugendleiter*innen/ Jugendgruppenleiterlehrgänge, z.B. Modulkurse, Leiterschulungen zu verschiedenen Themen
- Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen, z.B. bei Zeltlagern und Freizeiten
- Jugenderholungsmaßnahme mit finanziell schwächer Gestellten, Zuschuss bei Zeltlagern und Freizeiten für Teilnehmer*innen aus finanziell schwächer gestellten Familien
- Beschaffung von Zeltmaterial sowie Reparaturen von Groß- und Gruppenzelten
- weitere Zuschusstöpfe gibt es z.B. vom Kirchlichen Jugendplan, Kreis- und Stadtjugendring, etc.
Der RdP hat zudem alle Zuschussmöglichkeiten über den Landesjugendplan als Merkblatt zusammengefasst.
Auf Grund der Corona-Pandemie gibt es in 2020 zusätzlich nachfolgende Zuschussmöglichkeiten:
- Förderung webbasierter Bildungsangebote der außerschulischen Jugendbildung
- Förderung von Ausfall- oder Stornokosten in Folge der Corona-Krise
Die aktuellen Zuschussquoten, weitere Informationen und Broschüren des Landesjugendplans über die verschiedenen Förderprogramme, erhältst du unter www.jugendarbeitsnetz.de.
Kontakt
Wenn du Fragen hast, kannst du dich jederzeit gerne an mich wenden:

- Finanzen
- Zuschüsse
- Versicherungen
- Landesjugendplan
- Hausmanagement BP-Haus
Anträge
Das Diözesanbüro unterstützt dich gerne bei Anträgen zu den Themen Beitragsermäßigung, Freistellung (Sonderurlaub), Bahnrabatten und Ausweise für Gruppen in deutschen Jugendherbergen:
Beitragsermäßigung
Wenn du für ein Mitglied deines Stammes eine Beitragsermäßigung beim DPSG-Bundesamt beantragen möchtest, kannst du den Antrag auf Beitragsermäßigung hier runterladen, ausfüllen und ins Diözesanbüro schicken. Wir leiten ihn dann für dich weiter. Du kannst uns den Antrag auch digital ohne Unterschrift, nur mit Namen des Vorstands und von dessen E-Mail-Account aus zuschicken.
Antrag auf Freistellung
Für Kurse, Freizeiten und Lager, an denen du als Teamer beteiligt bist teilnimmst, kannst du dich von deinem Arbeitgeber freistellen lassen. Früher nannte sich das „Freistellungsgesetz“ ganz einfach „Sonderurlaubsgesetz“. Du kannst dich für max. 10 Tage im Jahr freistellen lassen, Azubis und unter 18 jährige nur 5 Tage im Jahr.
Jugend-Leiter-Card (juleica)
Die Beantragung einer Juleica – und auch deren Verlängerung – erfolgt online über die Webseite www.juleica.de. Eine detaillierte Anleitung dazu findest du hier.
Vergünstigungen bei der Bahn
Mit einer gültigen Juleica erhältst du eine Ermäßigung von 26,00 € beim Kauf einer BahnCard. Fülle dazu das Antragsformular aus und schicke es an das Diözesanbüro. Nach einer Bearbeitung durch das Diözesanverband und den RdP bekommst du den Gutschein direkt zugeschickt.
Detaillierte Infos zu Vergünstigungsmöglichkeiten bei der Bahn erhälst du auch auf der Webseite des DPSG-Bundesamtes.
Gruppenausweis für Jugendherbergen
Mit dem Antragsformular kannst du im Diözesanbüro einen Ausweis für Gruppenleiter für die deutschen Jugendherbergen (DJH) beantragen. Du erhälst dadurch entsprechende Vergünstigungen.
Kontakt
Wenn du Fragen hast, kannst du dich jederzeit gerne an mich wenden:

- das Baden-Powell Haus in Gengebach belegen
- Freistellung für einen Kurs oder eine Freizeit beantragen
- an einem WBK teilnehmen
- euch für eine Veranstaltung anmelden
- DPSG-Ausweise, Juleica, und ermäßigte Bahncard